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Corona Regeln in Europa
Dänemark Urlaub während Corona

covidtestonline.de Magazin: Europa

Dänemark Urlaub während Corona


Nach monatelangem Stillstand durch Reisebeschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie haben viele Menschen eine große Sehnsucht danach, endlich wieder zu verreisen, und vor allem die skandinavischen Länder sind ein beliebtes Ziel in diesem Hitze-Sommer 2021. Dänemark, das kleine Königreich zwischen Nord- und Ostsee, ist mit seinen vielen schmucken Inseln, den sanften grünen Hügeln Jütlands, feinen Sandstränden und wunderschönen Dünen ein besonderes Juwel Skandinaviens. Die epidemiologische Lage in Dänemark, wie in den meisten Ländern Europas, hat sich durch die fortschreitenden Impfungen gegen Covid-19 erheblich verbessert und macht einen sicheren und entspannten Aufenthalt möglich. Was Reisende für einen Dänemark-Urlaub beachten sollten und wie sich die Einreise in das nordische Land derzeit gestaltet, fassen wir in diesem Beitrag für Sie zusammen.

1. Einreisebestimmungen für Dänemark


Die dänischen Behörden nehmen eine nach Ländern und Regionen differenzierte Risikobewertung vor und teilen in die Kategorien „grün“, „gelb“, „orange“ und „rot“ ein. Diese wird wöchentlich aktualisiert und Deutschland ist aktuell „grün“ eingestuft. Reisende aus „grün“ oder „gelb“ eingestuften Ländern dürfen ohne Nachweis eines wichtigen Grundes, also auch zu touristischen Zwecken, einreisen. Zur Einreise nach Dänemark, egal auf welchem Weg, muss ein negatives Testergebnis vorgelegt werden. Zulässige Testnachweise sind ein PCR-Test, bis zu 72 Stunden alt, und ein Antigentest bis zu 48 Stunden alt zum Zeitpunkt der Grenzüberschreitung. Einen Schnelltest, auch Antigentest genannt, können Sie sich beispielsweise bei https://www.covidtestonline.de/ ganz unkompliziert als Schnelltest-Kit nach Hause bestellen und nach negativem Testergebnis ein anerkanntes Zertifikat erhalten. Bei Einreise aus einem als „grün“ eingestuften Land (wie aktuell Deutschland) muss nach Einreise kein zweiter Test mehr vorgenommen werden. Für alle anderen Einreisenden besteht die Pflicht zur Durchführung eines zweiten COVID-19-Tests spätestens 24 Stunden nach Einreise. Bei Einreise mit dem Flugzeug muss dieser Test vor Verlassen des Flughafens erfolgen. An Flughäfen, Grenzübergängen und zahlreichen weiteren Standorten in Dänemark hat das Land für Einreisende kostenfreie Testzentren aufgebaut. Von der Testpflicht ausgenommen sind Kinder bis einschließlich 15 Jahren sowie vollständig geimpfte oder genesene Personen bei Einreise aus einem als „grün“, „gelb“ oder „orange“ eingestuften Gebiet. Als vollständig geimpft gelten Personen, die mit einem durch die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) zugelassenen Impfstoff geimpft wurden und bei denen das Verabreichen der letzten Impfdosis mehr als zwei Wochen, aber höchstens zwölf Monate vor Reisebeginn stattgefunden hat. Als Impfnachweis wird unter anderem der deutsche digitale Impfnachweis durch die CovPass-App, das gelbe Impfbuch oder ein digitales Covid-19 Impfzertifikat (DCC) der EU akzeptiert. Als Genesenennachweis gilt ein positiver PCR-Test (kein Schnelltest), wenn dieser zwischen 14 Tagen und 12 Monaten vor der Einreise vorgenommen wurde. Aktuell sind alle Grenzübergänge nach Dänemark geöffnet und es finden Stichprobenkontrollen bei der Einreise statt. Wer die Einreisebedingungen nicht erfüllt oder deutliche Symptome einer Covid-19 Erkrankung zeigt, dem kann auch mit negativem Testnachweis die Einreise verweigert werden. Eine 10-tägige häusliche Quarantänepflicht nach Ankunft in Dänemark gilt nur für Personen die aus einem als „orange“ oder „rot“ eingestuften Land einreisen. Die dänische Polizei hat extra eine Hotline unter +45 7020 6044 eingerichtet, die man für Fragen zum Thema Einreise nach Dänemark konsultieren kann. Da sich das Infektionsgeschehen fortlaufend ändern kann, empfehlen wir, dass Sie sich vor Abreise auf der Webseite des Auswärtigen Amtes über die aktuellen Regelungen für Dänemark informieren. Das Auswärtige Amt hält aktuell verbindliche Informationen zu allen Ländern der Welt für Sie bereit.

2. Corona-Regeln in Dänemark


In Dänemark gelten aktuell nur noch lockere Corona-Beschränkungen und die generelle Maskenpflicht wurde in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens aufgehoben. Einkaufszentren und Läden sind unter Beachtung der Hygieneregeln geöffnet. Auch Freizeiteinrichtungen sowie Museen sind wieder offen und nur bei einer Besucherzahl über 500 Personen muss derzeit bei Eintritt ein negativer Testnachweis oder eine Impfbescheinigung vorgezeigt werden. Dieselbe Regelung gilt für die Innenbereiche von Zoos, Vergnügungsparks, Badelandschaften und Saunabetrieben. Gastronomiebetriebe dürfen ebenfalls wieder öffnen, bei der Innengastronomie sind allerdings eine Tischreservierung und ein negativer Testnachweis oder ein Impfnachweis zu erbringen. Bei der Bewirtschaftung unter freiem Himmel sind hingegen keine Nachweise nötig. Beherbergungsbetriebe wie Hotels und Pensionen sind geöffnet in Dänemark, es sind jedoch einige Regeln zu beachten. Details erfragen Reisende am besten direkt bei der Buchung.

3. Rückreise nach Deutschland


Ab dem 01. August 2021 gilt für die Rückreise nach Deutschland, egal aus welchem Land und auf welchem Reiseweg, die sogenannte Nachweispflicht. Es müssen also alle Personen ab zwölf Jahren bei ihrer Einreise nachweisen, dass bei ihnen das Übertragungsrisiko verringert ist: mit einem vollständigen Impfnachweis, einem Genesenennachweis oder einem negativen Covid-19-Testergebnis. Zulässig sind PCR- als auch Schnelltests, das Ergebnis des PCR-Tests darf nicht älter als 72 Stunden, das des Schnelltests maximal 48 Stunden alt sein. Da Dänemark aktuell nicht als Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet zählt, ist keine digitale Einreiseanmeldung und auch keine Quarantäne vorgeschrieben. Wer sich bei der Einreise nach Deutschland nicht an die generelle Nachweispflicht hält, also keinen gültigen Testnachweis, Impf- oder Genesenennachweis vorweisen kann, der kann von den deutschen Behörden laut dem Infektionsschutzgesetz mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe belangt werden.

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